Gregor Tönshoff erklärt einer Patientin den Ablauf einer nuklearmedizinischen Untersuchung am Szintigrafie-Gerät.

Radiosynoviorthese (RSO)

Die Radiosynoviorthese (RSO) ist ein nuklearmedizinisches Therapieverfahren zur Behandlung chronisch entzündeter Gelenke. Dabei wird eine geringe Menge eines radioaktiven Arzneimittels direkt in das betroffene Gelenk eingebracht.

In unserer Praxis behandeln wir aktuell nur Kniegelenke Yttrium-90 zum Einsatz kommt. Yttrium-90 ist ein radioaktives Heilmittel, das sogenannte Beta-Strahlung in Form von Elektronen mit einer Reichweite von bis zu etwa 10 mm aussendet. Energie wird dadurch übertragen. Die ursprüngliche Entzündung verschwindet.

Ziel der Behandlung ist es, die Entzündungsaktivität zu reduzieren und eine langfristige Linderung von Schmerzen und Schwellungen zu erreichen. Auch die Beweglichkeit und Belastbarkeit des Gelenks können sich dadurch verbessern.

Voraussetzungen für eine RSO

Voraussetzung für eine erfolgreiche RSO ist in der Regel eine aktive Entzündung der Gelenkinnenhaut (Synovialitis).

Eine RSO kann beispielsweise bei rheumatoider Arthritis, anderen chronisch-entzündlichen Gelenkerkrankungen oder bei einer aktivierten Arthrose mit zusätzlicher Entzündung der Gelenkinnenhaut infrage kommen.

Eine reine Arthrose lässt sich durch eine RSO nicht behandeln. Bei rheumatoider Arthritis gilt es außerdem zu bedenken, dass möglichst auch eine medikamentöse Behandlung vom Rheumatologen angesetzt wurde.

Ob eine RSO für Sie geeignet ist, wird im Rahmen der Voruntersuchung individuell beurteilt.

Gelenkgröße Substanz
Große Gelenke (z. B. Knie) Yttrium-90
Mittelgroße Gelenke (Schulter, Ellenbogen, Hand- oder Sprunggelenk) Rhenium-186
Kleine Gelenke (Finger- oder Zehengelenke) Erbium-169

  •  Vor jeder RSO findet zunächst eine separate Voruntersuchung statt
  • Es wird immer ein Ultraschall des Kniegelenks durchgeführt
  • Je nach Vorbefunden kann zusätzlich eine Weichteilszintigraphie erforderlich sein.
  • Anschließend wird individuell beurteilt, ob eine RSO sinnvoll und geeignet ist
  • Die eigentliche RSO findet erst bei einem separaten Folgetermin statt
  • Für die Voruntersuchung sollten Sie in der Regel etwa 60-90 Minuten einplanen.

  • Gültigen Überweisungsschein mit Auftrag der Untersuchungsart und Diagnose.
  • Versichertenkarte
  • Vorbefunde und Arztberichte, insbesondere MRT- oder Knochenszintigraphie-Befunde
  • Aktuellen Medikamentenplan
  • Informationen zu früheren Operationen, Gelenkpunktionen oder Injektionen am betroffenen Gelenk
  • Ggf. einen Dolmetscher

  • Punktion & Injektion: Das Kniegelenk wird punktiert und vorhandene Gelenkflüssigkeit gegebenenfalls abgezogen. Anschließend wird über dieselbe Nadel das radioaktive Arzneimittel in das Gelenk injiziert.
  • Dauer: Die Behandlung dauert in der Regel nur etwa 10 Minuten.
  • Ruhigstellung: Das Knie wird bandagiert und soll für 48 Stunden geschont werden. Damit ein Abfließen des eingespritzten Arzneimittels aus dem Gelenk verhindert wird.
  • Erste Besserung: Oft bereits nach wenigen Tagen, der komplette Erfolg zeigt sich meist nach 4–6 Monaten.
  • Nachkontrolle: In der Regel nach etwa 6 Monaten beim behandelnden Rheumatologen oder Orthopäden.
  • Keine ausreichende Besserung? Dann empfehlen wir eine Kontrolle bei uns vor Ort.
  • Erneute Behandlung: Bei etwa 1/3 der Patienten ist eine weitere RSO-Behandlung erforderlich.

  • Begleitung: Bitte lassen Sie sich nach der Therapie mit dem PKW abholen.
  • Heimweg: Um das Knie zu entlasten bitten wir Unterarmgehstützen für 2 Tage zu benutzen. Wem dies nicht möglich ist, der erhält für den Weg zum PKW in der Tiefgarage leihweise einen Rollstuhl zur Verfügung.
  • Parken: Am einfachsten ist es, wenn Ihre Begleitperson in der CONTIPARK Tiefgarage Rundestraße (Kaufland) parkt. Am einfachsten bitte ins Untergeschoss (Keller) fahren bis ganz „hinten durch“. Von dort gibt es einen direkten Zugang zu den Fahrstühlen zur Praxis. Ausgezeichnet als „Zu den Arztpraxen“. Die Rollstuhlparkplätze in direkter Aufzugnähe können gerne bei Abholung genutzt werden.
  • Unterarmgehstützen: Falls vorhanden, bitte mitbringen. Bei Bedarf kann auch ein Rezept für Unterarmgehstützen ausgestellt werden.
  • Zu Hause: Notwendige Wege können mit Unterarmgehstützen zurückgelegt werden, sofern eine sichere Entlastung möglich ist. Bettruhe ist nicht erforderlich.